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   BVerwG, 11.01.1968 - III C 158.66   

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BVerwG, 11.01.1968 - III C 158.66 (https://dejure.org/1968,352)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1968 - III C 158.66 (https://dejure.org/1968,352)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1968 - III C 158.66 (https://dejure.org/1968,352)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 34
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 53.65

    Verfolgungsschäden österreichischer Staatsangehöriger im Vertreibungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1968 - III C 158.66
    »Verfolgungsschäden, die in den Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs eingetreten sind, können gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 4 RatG im deutschen Lastenausgleich nicht geltend gemacht werden, wenn der Verfolgte zu Beginn des 13. März 1938 die österreichische Staatsangehörigkeit besaß und sie ohne die Eingliederung Österreichs über den Schadenszeitpunkt hinaus behalten hätte, es sei denn, der Verfolgte erfüllt die Voraussetzungen des § 230 a Abs. 2 LAG oder die des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 RatG (Bestätigung und Fortführung von BVerwGE 26, 267 ).«.
  • BVerwG, 13.02.1969 - III C 110.67

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Gewährung einer Hausratentschädigung

    Die Voraussetzungen des § 230 a Abs. 1 Nr. 2 LAG erfüllt die Klägerin (BVerwGE 29, 34), weil sie im Zeitpunkt der Schädigung tschechoslowakische Staatsangehörige war, wie das Verwaltungsgericht unangegriffen festgestellt hat.

    Der Senat hat in den Urteilen BVerwGE 29, 34 und BVerwGE 26, 267 den hier allein maßgebenden Teil der Vorschrift, wonach § 359 Abs. 2 LAG auf Schäden, die Verfolgten österreichischer Staatsangehörigkeit in den Vertreibungsgebieten entstanden sind, keine Anwendung findet, so ausgelegt, daß darunter Verfolgte zu verstehen sind, die im Zeitpunkt der Schädigung österreichische Staatsangehörige gewesen sind und es geblieben wären, wenn sie nicht infolge der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hätten.

    Welche Vorstellungen die Bundesrepublik Deutschland damit verbunden hat, ergibt sich, wie der Senat in BVerwGE 29, 34 ausgeführt hat, aus § 230 a LAG.

  • BVerwG, 11.03.1971 - III C 99.70

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren

    Denn die Entziehung von ausgleichsrechtlichen Rechtspositionen vor der Zuerkennung von Ausgleichsleistungen enthält nach der wiederholt ausgesprochenen und ständig vertretenen Ansicht des Senats keine Enteignung (BVerwGE 21, 102; 27, 71 [BVerwG 10.05.1967 - V C 150/66][77]; 24, 330, 27, 325 [330]; 29, 34, 291 [294]).

    Der Senat hat jedoch bereits mehrfach entschieden, daß bei der hier in Rede stehenden Fallgruppe, in der nur ein Feststellungsbescheid ergangen ist, sogar eine rückwirkende Rechtsänderung zulässig ist (BVerwGE 21, 102; 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]; 27, 71 [BVerwG 10.05.1967 - V C 150/66]; 29, 34, 291; Urteil vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 136.65 - [Buchholz 427.207] § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 5).

  • BVerwG, 25.06.1982 - 3 B 70.79

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Ausschluss der österreichischen

    Diese in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als unmittelbar anwendbar bezeichnete Vorschrift (vgl. hierzu BVerwGE 26, 267 und BVerwGE 29, 34) sei auch in denjenigen Fällen anzuwenden, in denen es sich um Verfolgte österreichischer Staatsangehörigkeit gehandelt habe, die vor der Eingliederung Österreichs in das damalige deutsche Reich österreichische Staatsangehörige gewesen sind und diese Staatsangehörigkeit über den Zeitpunkt der Schädigung hinaus behalten hätten, wenn sie nicht infolge der Eingliederung Österreichs durch die gemäß § 1 der Verordnung vom 3. Juli 1938 (RGBl. I S. 790) angeordnete Sammeleinbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hätten oder staatenlos geworden wären.

    Diese Frage ist - ungeachtet der bereits angeführten Entscheidungen des erkennenden Senats in BVerwGE 26, 267 und 29, 34 - in einem künftigen Revisionsverfahren schon deshalb nicht klärungsfähig, weil unabhängig von ihrer Beantwortung wegen der vom Verwaltungsgericht noch auf andere Gründe selbständig gestützten Klageabweisung, hinsichtlich deren Zulassungsgründe im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO weder geltend gemacht noch ersichtlich sind, eine Zulassung der Revision nicht erfolgen kann.

  • BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 56.75

    Geltendmachung eines verfolgsbedingten Vertreibungsschadens am Hausrat bei den

    Ein von der Ausgleichsbehörde erlassener oder auf Grund des Verpflichtungsausspruchs eines verwaltungsgerichtlichen Urteils zu erlassender Bescheid über die Zuerkennung von Hausratentschädigung löst somit den Anspruch auf Leistung nicht unmittelbar aus; er führt lediglich zur Konkretisierung des Anspruchs auf Hausratentschädigung (vgl. Urteile vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 30.63 - [BVerwGE 21, 102], vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 166.66 - [BVerwGE 27, 71 s Buchholz 427.3 § 236 Nr. 8], vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34]; vgl. auch Urteil vom 21. April 1971 - BVerwG V C 45.69 -, a.a.O.) und ist mithin Voraussetzung, um den Zahlungsanspruch entstehen zu lassen und fällig zu machen.
  • BVerwG, 30.05.1974 - III C 52.73

    Feststellung von Vertreibungsschäden durch Umsiedlung - Ausstellung eines

    Es ist aber nichts dafür ersichtlich, daß der Gesetzgeber mit dieser - Vorschrift, gegen deren Gültigkeit und rückwirkende Einführung keine Bedenken bestehen (Urteil vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34]; Urteil vom 10. Juni 1971 - BVerwG III C 46.69 - [Buchholz 427.3 § 230 a Nr. 3]), die schon vorher bestehende Privilegierung des nicht deutschen Ehegatten eines Volksdeutschen Vertriebenen (§ 1 Abs. 3 BVFG, § 11 Abs. 3 LAG) in Frage stellen wollte.
  • BVerwG, 10.06.1971 - III C 46.69

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Sparguthaben - Anspruch auf

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß gegen die Rechtsgültigkeit des § 230 a LAG keine Bedenken bestehen (vgl. statt vieler: Urteil vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34 = ZLA 1968, 117]; Urteil vom 7. Juli 1969 - BVerwG III C 110.68 - [ZLA 1969, 266]).
  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 90.74

    Ausgleich eines Umsiedlungsschadens - Ansprüche der Erben des Geschädigten nach

    Die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit erheblichen Mitteln an den Aufwendungen Österreichs für die dortigen Entschädigungsleistungen beteiligte, hat also nicht willkürlich gehandelt, wenn sie sich auf den Standpunkt stellte, Österreich solle die ihm zuzurechnenden Geschädigten insoweit allein entschädigen, und wenn sie deswegen diese Personen von der deutschen Entschädigungsregel ausgenommen hat (im Ergebnis ebenso Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - [BVerfGE 32, 111] und vom 16. November 1971 - 1 BvR 247/68 - [BVerfGE 32, 249] sowie Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 185.64 - [BVerwGE 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]] und vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34]).
  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 2.74

    Rechtsmittel

    Die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit erheblichen Mitteln an den Aufwendungen Österreichs für dessen Entschädigungsleistungen beteiligte, hat also nicht willkürlich gehandelt, wenn sie sich auf den Standpunkt stellte, Österreich solle die ihm zuzurechnenden Geschädigten insoweit allein entschädigen, und wenn sie deswegen diese Personen von der deutschen Entschädigungsregelung ausgenommen hat (im Ergebnis ebenso Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - [BVerfGE 32, 111] und vom 16. November 1971 - 1 BvR 247/68 - [BVerfGE 32, 249] sowie Bundesverwaltungsgericht , Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 185.64 - [BVerwGE 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]] und vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34]).
  • BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvR 247/68

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

    Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision der Beschwerdeführerin gegen das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin durch Urteil vom 11. Januar 1968 (BVerwGE 29, 34 ) zurück.
  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 42.86

    Feststellung eines Schadens an Betriebsvermögen - Schäden von Verfolgten

    Die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegende Rechtsauffassung entspricht im übrigen der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 2. März 1967 - BVerwG 3 C 53.65 - <BVerwGE 26, 267>, vom 11. Januar 1968 - BVerwG 3 C 158.66 - <BVerwGE 29, 34> und vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 23.82 - ; vgl. ferner BVerfGE 32, 249), so daß auch die Voraussetzungen des § 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO für eine Prüfung durch das Revisionsgericht nicht vorliegen.
  • BVerwG, 07.07.1969 - III C 110.68

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an einer hypothekarisch gesicherten

  • BVerwG, 17.02.1972 - III C 142.67

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Verlust von Betriebsvermögen

  • BVerwG, 23.04.1968 - III B 208.67

    Rücknahme eines Feststellungsbescheides nach rückwirkender Änderung der

  • BVerwG, 17.02.1972 - III C 22.67

    Feststellung von Verfolgungsschäden - Höhe einer Hausratentschädigung

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